Schulanmeldung

Wir freuen uns auf Ihr Kind


Mit der Schulanmeldung beginnt der gemeinsame Weg zur Einschulung. Wir lernen Sie und Ihr Kind persönlich kennen, nehmen die erforderlichen Unterlagen entgegen und beantworten Ihre Fragen.

Die Anmeldung findet grundsätzlich an der Grundschule statt, die für Ihre Wohnadresse zuständig ist. Wenn Sie noch nicht wissen, ob Ihr Kind zu unserem Schulbezirk gehört, prüfen Sie bitte zuerst den Schulbezirk.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Schule lädt die Familien zur Schulanmeldung ein.
  • Die Anmeldung findet persönlich in der Schule statt.
  • Bitte bringen Sie Ihr Kind und die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Neu zugezogene Familien können sich jederzeit an das Sekretariat wenden.

So läuft die Anmeldung ab

1. Einladung und Termin

Familien aus unserem Schulbezirk erhalten eine Einladung mit weiteren Informationen. Die aktuellen öffentlichen Termine veröffentlichen wir zusätzlich im Schulkalender.

Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, neu nach Heilbronn gezogen sein oder einen besonderen Klärungsbedarf haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf.


2. Persönliche Anmeldung

Zur Anmeldung kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in die Schule. Planen Sie bitte ausreichend Zeit ein. Neben den Formalitäten ist Raum für ein erstes Kennenlernen und Ihre Fragen.


3. Unterlagen abgeben

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweis oder Geburtsurkunde Ihres Kindes 
  • (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Persönlichen Personalausweis oder Reisepass 
  • Nachweis über den Masernschutz Ihres Kindes 
  • (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung)
  • Formular der Einschulungsuntersuchung ⤴ 
  • (ESU 1 oder ESU 2, falls bereits vorhanden)
  • Ausgefüllter Anmeldebogen zur Schulanmeldung
  • Entscheidung über Ganztag
  • ggf. weitere Unterlagen, die in Ihrer Einladung genannt werden.

Fehlt noch ein Dokument? Sprechen Sie uns bitte an. Wir klären gemeinsam, wie Sie es nachreichen können.

4. Weitere Informationen erhalten

Nach der Anmeldung informieren wir Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte, wichtige Termine und den Schulstart.

Weitere Informationen

Ganztag oder Halbtag?

Die Neue Innenstadtgrundschule ist eine Ganztagsschule in Wahlform. Eltern entscheiden, ob ihr Kind den Halbtag oder den Ganztag besucht. Diese Entscheidung betrifft die schulische Form des Tages.

Wenn Sie darüber hinaus Betreuung vor oder nach dem Unterricht oder in den Ferien benötigen, ist zusätzlich die **zentrale Vormerkung der Stadt Heilbronn** erforderlich. Die Vormerkung ist noch keine verbindliche Anmeldung. Die Stadt und der LAMIGS.CLUB informieren anschließend über das weitere Verfahren.

Schulpflicht und vorzeitige Einschulung

In Baden-Württemberg gilt der 30. Juni als Stichtag: Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, sind mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.


Auch jüngere Kinder können auf Wunsch der Eltern zur Schule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Eine Zurückstellung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und wird im Einzelfall geprüft.


Der Einschulungsrechner bietet anhand des Geburtsdatums eine erste Orientierung zum voraussichtlichen Schuljahr. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft der Schule.


Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Ihr Kind passend ist, beraten wir Sie gerne persönlich.

Wechsel des Schulbezirks

Die Anmeldung erfolgt zunächst immer an der Grundschule des eigenen Schulbezirks. Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, ist ein Antrag auf Schulbezirkswechsel notwendig.

Ein Wechsel ist eine Einzelfallentscheidung und wird nicht automatisch genehmigt. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule auf.

  • Anmeldung an der zuständigen Grundschule
  • Antrag bei der aufnehmenden Grundschule stellen
  • Prüfung
  • Entscheidung & Rückmeldung

Unterstützung bei der Anmeldung

Sie sprechen noch nicht gut Deutsch, benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen oder haben Fragen zur familiären Situation? 
Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie oder vermitteln eine passende Ansprechperson.

Die gesetzliche Schulpflicht

In Baden-Württemberg ist genau festgelegt, wann ein Kind schulpflichtig wird:

Stichtag: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Stichtagsflexibilisierung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des Folgejahres sechs Jahre alt werden, können von den Eltern angemeldet werden.
Mit dieser Anmeldung erhalten sie den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Schulleitung prüft hierbei die Schulbereitschaft, teils unter Einbeziehung von Gutachten.

Beginn der Besuchspflicht: Die formale Schulbesuchspflicht beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag nach den Sommerferien bzw. mit der Einschulungsfeier.

Besonderheit Ganztagsschule: Wenn ein Kind für die Ganztagsschule angemeldet ist, dehnt sich die Schulpflicht auch auf die Nachmittage.

Sonderfälle und Unterstützung

Juniorklassen: Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden Kinder mit intensivem Förderbedarf (z. B. in der Sprache) in sogenannten Juniorklassen auf die erste Klasse vorbereitet. Dies ist ein verpflichtendes vorgeschaltetes Schuljahr für schulpflichtige Kinder mit entsprechendem Bedarf. Juniorklassen sollen bis zur Flächendeckung im Jahr 2028/2029 an Standorten in zumutbarer Erreichbarkeit eingerichtet werden.


Zurückstellung: Kinder, die körperlich oder geistig noch nicht bereit für den Unterricht sind, können auf Antrag und nach Prüfung durch die Schulleitung um ein Jahr zurückgestellt werden.