Eltern gestalten Schule mit
Eltern können an verschiedenen Stellen mitwirken und ihre Perspektive einbringen.
Gremien helfen dabei, Anliegen zu besprechen, Informationen weiterzugeben und Schule gemeinsam weiterzuentwickeln.
Dabei gibt es mehrere aufeinander aufbauende Ebenen:
- Die Eltern einer Klasse wählen ihre Klassenelternvertretung.
- Alle Klassenelternvertretungen und Stellvertretungen bilden den Elternbeirat.
- Gewählte Mitglieder des Elternbeirats vertreten die Eltern in der Schulkonferenz.
- Über den Gesamtelternbeirat Heilbronn werden schulübergreifende Anliegen gegenüber Stadt und Schulverwaltung vertreten.
Mitwirkung beginnt in der Klasse
Eltern müssen kein gewähltes Amt übernehmen, um sich einzubringen.
Sie können Fragen stellen, Rückmeldungen geben, Themen für einen Elternabend vorschlagen und bei Projekten oder Veranstaltungen mitwirken.
Die gewählten Elternvertretungen sorgen dafür, dass Anliegen aus der Elternschaft einen verlässlichen Weg finden. Sie ersetzen dabei nicht das direkte Gespräch zwischen einer Familie und der Schule.
Klassenpflegschaft:
der Elternabend
Zur Klassenpflegschaft gehören die Eltern und die Lehrkräfte einer Klasse. Häufig wird sie einfach „Elternabend“ genannt.
Hier geht es um Themen, die die Klasse gemeinsam betreffen: Unterricht und Lernmittel, Hausaufgaben, Leistungsbewertung, Ausflüge, Klassenleben oder organisatorische Fragen.
Die Klassenpflegschaft kommt mindestens einmal pro Schulhalbjahr zusammen. Den Vorsitz führt die Klassenelternvertreterin oder der Klassenelternvertreter. Die Klassenlehrkraft ist Stellvertretung im Vorsitz.
Eltern können der Klassenelternvertretung vorab Themen vorschlagen. Persönliche Anliegen und Einzelfälle werden nicht in der offenen Runde besprochen.
Klassenelternvertretung:
die Verbindung in der Klasse
Klassenelternvertretung kontaktieren
Wenden Sie sich an Ihre Klassenelternvertretung, wenn ein Thema mehrere Familien oder die gesamte Klasse betrifft. Den passenden Kontakt oder Chatraum finden Sie im IServ-Messenger Ihrer Klasse.
Die Eltern jeder Klasse wählen eine Klassenelternvertreterin oder einen Klassenelternvertreter und eine Stellvertretung.
Die Wahl findet zu Beginn des Schuljahres in der Klassenpflegschaft statt. Alle wahlberechtigten Eltern der Klasse können Vorschläge machen und sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbst zur Wahl stellen.
Die Klassenelternvertretung:
- hält Kontakt zu den Eltern der Klasse und zur Klassenlehrkraft,
- nimmt Fragen, Anregungen und Themen auf, die die Klassengemeinschaft betreffen,
- stimmt Themen und Tagesordnung für die Klassenpflegschaft mit der Klassenlehrkraft ab,
- leitet wichtige Informationen verlässlich weiter,
- bringt klassenübergreifende Anliegen in den Elternbeirat ein,
- fördert einen sachlichen und respektvollen Austausch.
Die Klassenelternvertretung spricht für die gemeinsamen Interessen der Elternschaft. Sie ist jedoch keine Vertretung in persönlichen Streitfällen und entscheidet nicht über Unterricht, Noten, Erziehungsmaßnahmen oder einzelne Kinder.
Eine gemeinsame Aufgabe
Klassenelternvertretung und Stellvertretung sollten sich regelmäßig abstimmen und Aufgaben sinnvoll verteilen. Eine Person kann beispielsweise den Kontakt zur Klassenlehrkraft halten, während die andere Rückmeldungen aus der Elternschaft sammelt oder bei der Organisation eines Elternabends unterstützt.
Beide gehören dem Elternbeirat der Schule an und können dort die Perspektive ihrer Klasse einbringen.
So erreichen Sie die Klassenelternvertretung
Die Klassenelternvertretung teilt der Klasse zu Beginn des Schuljahres mit, über welchen Weg sie erreichbar ist.
Bitte schreiben Sie kurz, worum es geht, und ob das Thema nur Ihr Kind oder mehrere Familien betrifft. Persönliche Daten anderer Kinder gehören nicht in Gruppennachrichten.
Die Elternvertretung bestätigt nach Möglichkeit den Eingang und teilt mit, wie das Anliegen weiterbearbeitet wird. Nicht jede Frage kann sofort beantwortet werden. Wichtig ist eine verlässliche Rückmeldung darüber, ob das Thema mit der Klassenlehrkraft, im Elternbeirat oder an einer anderen zuständigen Stelle geklärt wird.
Dafür ist die Klassenelternvertretung richtig
- Mehrere Eltern haben dieselbe organisatorische Frage.
- Ein Thema betrifft das Miteinander oder den Informationsfluss in der Klasse.
- Sie möchten einen Vorschlag für den Elternabend einbringen.
- Eine Idee oder Rückmeldung soll den Elternbeirat erreichen.
Bitte direkt mit der Schule klären
- die Lernentwicklung oder Leistung Ihres Kindes,
- ein Konflikt zwischen einzelnen Kindern,
- eine vertrauliche familiäre Situation,
- eine konkrete Entscheidung einer Lehrkraft,
- eine Krankmeldung oder Beurlaubung.
Bei diesen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft, die zuständige Fachlehrkraft oder - je nach Thema - an Schulsozialarbeit oder Schulleitung.
Elternbeirat: die Stimme der Eltern auf Schulebene
Elternbeirat kontaktieren
Bei einem Thema, das mehrere Klassen oder die gesamte Schule betrifft, können Sie dem Elternbeirat über IServ schreiben. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz und nennen Sie, was Sie klären oder anregen möchten.
Persönliche und vertrauliche Fragen zu Ihrem Kind senden Sie bitte direkt an die zuständige Klassen- oder Fachlehrkraft.
Die gewählten Klassenelternvertretungen und ihre Stellvertretungen bilden gemeinsam den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitz und eine Stellvertretung.
Der Elternbeirat:
- vertritt die Interessen der Elternschaft der gesamten Schule,
- schafft Möglichkeiten für Information und Aussprache,
- berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge aus den Klassen,
- bringt diese gegenüber Schulleitung und Schule ein,
- wirkt an der Verbesserung des Schullebens und der schulischen Rahmenbedingungen mit,
- fördert die Beteiligung der Eltern am Leben der Schule,
- wählt die Elternvertretungen für die Schulkonferenz.
Die Schulleitung informiert den Elternbeirat über Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung. Bevor Maßnahmen getroffen werden, die das Schulleben allgemein betreffen, soll der Elternbeirat gehört werden.
Schulkonferenz
In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte und gewählte Elternvertretungen zusammen. Sie berät und entscheidet im gesetzlich vorgesehenen Rahmen über Themen von wesentlicher Bedeutung für die Schule.
Die oder der Vorsitzende des Elternbeirats übernimmt den stellvertretenden Vorsitz der Schulkonferenz. Weitere Elternvertretungen werden vom Elternbeirat gewählt.
Auch unsere Schul- und Hausordnung wurde unter Beteiligung der schulischen Gremien beraten und beschlossen.
Über unsere Schule hinaus
Gesamtelternbeirat Heilbronn
Themen, die mehrere Heilbronner Schulen betreffen, werden im Gesamtelternbeirat Heilbronn (GEB) beraten. Dort arbeiten die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der schulischen Elternbeiräte beziehungsweise gewählte Delegierte zusammen.
Der GEB vertritt schulübergreifende Elterninteressen gegenüber der Stadt Heilbronn als Schulträger und weiteren zuständigen Stellen. Bei einem konkreten Anliegen zur Innenstadtgrundschule bleibt zunächst unser Elternbeirat zuständig.
Zum Gesamtelternbeirat Heilbronn
Landeselternbeirat Baden-Württemberg
Der **Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB)** ist das offizielle Elterngremium zur Beratung des Kultusministeriums. Er befasst sich mit landesweiten Fragen der Schul- und Bildungspolitik und bringt die Perspektive der Eltern auf Landesebene ein.
Der Landeselternbeirat ist keine direkte Anlaufstelle für persönliche Anliegen oder Einzelfälle an unserer Schule. Solche Fragen werden zunächst mit der Schule oder dem schulischen Elternbeirat geklärt.
Zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg