Unser Schulbezirk
Zum Schuljahr 2025/26 eröffnen wir, die Neue Innenstadtgrundschule Heilbronn, und freuen uns darauf, unsere ersten Schülerinnen und Schüler willkommen zu heißen!
Zu Beginn sind wir übergangsweise auf dem Gelände der Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule in der Karlstraße untergebracht. Sobald unser Neubau auf dem Gelände der Alten Kelter in der Gymnasiumstraße fertiggestellt ist, ziehen wir dorthin um und wachsen von zwei auf drei Klassen pro Jahrgang.
Der Schulbezirksfinder berücksichtigt derzeit die neue Einteilung, die während der Interimsphase gilt. Nach Fertigstellung werden die Bezirke angepasst.
Was sind Schulbezirke?
In Baden-Württemberg ist der Besuch einer Grundschule durch das Schulgesetz Baden-Württemberg (§ 25 SchG BW)geregelt. Jede öffentliche Grundschule hat einen festgelegten Schulbezirk, dem bestimmte Wohngebiete zugeordnet sind.
Das bedeutet:
📌 Grundsätzlich besuchen Kinder die Schule, die ihrem Wohnsitz zugeordnet ist.
📌 Jede Stadt oder Gemeinde legt die Schulbezirke für die Grundschulen vor Ort fest.
📌 In besonderen Fällen kann ein Wechsel an eine andere Grundschule beantragt werden.
§ 25 Schulgesetz BW
Nach § 25 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG BW) gilt:
- Kinder sind verpflichtet, die für ihren Wohnsitz zuständige Grundschule des Schulbezirks zu besuchen.
- Die Schulträger (Städte und Gemeinden) sind für die Einteilung der Schulbezirke verantwortlich.
- Ein Wechsel in eine andere Schule kann nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden.
💡 Wichtig zu wissen:
Der Schulbezirksfinder der Stadt Heilbronn gibt Auskunft darüber, welche Grundschule für Ihr Kind zuständig ist.