Unser Umgang mit KI

Stand: 22.10.2025


Wir nutzen an der Neuen Innenstadtgrundschule Heilbronn moderne digitale Werkzeuge, um Lernen, Kommunikation und Organisation zu unterstützen.
Dazu gehören vereinzelt auch Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren – beispielsweise bei der Texterstellung, der Übersetzung oder der Ideenfindung.

Der Einsatz solcher Anwendungen erfolgt sorgfältig, datenschutzkonform und stets unter menschlicher Aufsicht. KI wird bei uns nicht zur automatisierten Bewertung, Auswahl oder Entscheidung über Schülerinnen und Schüler eingesetzt.
Alle pädagogischen und organisatorischen Entscheidungen werden weiterhin durch Lehrkräfte und die Schulleitung verantwortet.

Rechtliche Grundlage

Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
EU-KI-Verordnung (EU Artificial Intelligence Act, 2024):
Diese Verordnung unterscheidet zwischen unzulässigen, hochriskanten und zulässigen KI-Systemen.

Schulen gelten als Anwender („Deployers“) von KI-Systemen und unterliegen daher besonderen Anforderungen an Sorgfalt, Transparenz und Kontrolle.
Besonders relevant sind:

  • Artikel 5: Verbot manipulativer oder diskriminierender KI-Systeme
  • Artikel 14: Pflicht zur menschlichen Aufsicht
  • Artikel 52: Transparenzpflicht bei KI-generierten Inhalten


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Nach Artikel 5 und 6 dürfen personenbezogene Daten nur rechtmäßig und zweckgebunden verarbeitet werden.
Artikel 22 DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen ohne menschliches Zutun, wenn diese eine Person wesentlich betreffen.

Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW):

  •  § 4 LDSG BW erlaubt Datenverarbeitung nur, wenn sie für schulische Aufgaben erforderlich ist.
  •  § 15 LDSG BW verpflichtet öffentliche Stellen, technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen zu treffen.


Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG BW):

  • § 1 SchG: Auftrag der Schule, zur Selbstständigkeit, Verantwortung und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.
  • § 2 Abs. 6 SchG: Schulen sollen Kinder zu einem kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien anleiten.


Damit ist der reflektierte Einsatz von KI nicht nur rechtlich erlaubt, sondern pädagogisch geboten – wenn Transparenz und Verantwortung gewahrt bleiben.

Begründung

Der Einsatz von KI kann den Schulalltag bereichern, Lehrkräfte entlasten und Lernprozesse unterstützen.

Wir sehen darin die Chance, Schülerinnen und Schüler frühzeitig an einen kritischen, selbstbestimmten und kreativen Umgang mit digitalen Technologien heranzuführen.


Unser Ziel ist es,

  • Medienkompetenz als Zukunftskompetenz zu fördern,
  • Lehrkräfte durch digitale Werkzeuge zu unterstützen,
  • und den bewussten, reflektierten Umgang mit neuen Technologien vorzuleben.


KI dient dabei der Unterstützung, nicht der Entscheidung.

Lehrkräfte bleiben die Instanz, die Inhalte prüft, Ergebnisse bewertet und Verantwortung übernimmt.

Unser Handeln im Einklang mit der KMK-Empfehlung 

Die Neue Innenstadtgrundschule Heilbronn richtet ihren verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz nicht nur nach den rechtlichen Vorgaben des EU-AI-Acts, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Schulgesetzes Baden-Württemberg, 

sondern auch nach der aktuellen Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10. Oktober 2024. 


Die KMK betont darin: 

  • KI gehört zur Bildung der Zukunft. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, KI kritisch, kreativ und reflektiert zu nutzen.
  • Verantwortung geht vor Automatisierung. KI darf unterstützen, aber nicht über Menschen entscheiden.
  • Datenschutz, Transparenz und Aufklärung sind unverzichtbare Grundsätze schulischer Nutzung.
  • Lehrkräfte und Schulen werden ermutigt, sich fortzubilden und den sinnvollen Einsatz von KI in Unterricht und Organisation zu gestalten.

 

Wir teilen diese Haltung. 

KI wird an unserer Schule pädagogisch verantwortet, rechtlich sicher und transparent eingesetzt – als Werkzeug, das das Lernen unterstützt, nicht als Ersatz für menschliche Entscheidung oder Beziehung. 

 

👉 Die vollständige Empfehlung der Kultusministerkonferenz finden Sie hier: 

Handlungsempfehlung „Künstliche Intelligenz in Schule und Bildung“ (KMK, 10. 10. 2024) 


Transparenzhinweis

Wenn auf unserer Homepage Texte, Bilder oder Videos mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden,

sind diese redaktionell geprüft in der Regel gekennzeichnet:

„Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung einer KI-Anwendung erstellt und redaktionell geprüft.“


Damit erfüllen wir die Transparenzpflicht nach Artikel 52 der EU-KI-Verordnung und fördern einen offenen, vertrauenswürdigen Umgang mit digitalen Technologien.

Unser Ziel

Wir gestalten Schule im digitalen Zeitalter mit Verantwortung, Transparenz und Menschlichkeit. 

Der Einsatz von KI folgt bei uns klaren Prinzipien: 

  • Datenschutz geht vor Komfort,
  • Menschliche Aufsicht bleibt unverzichtbar,
  • Technologie dient der Bildung, nicht umgekehrt.