Schulanmeldung
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Neue Innenstadtgrundschule Heilbronn interessieren! Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Schulanmeldung und einem erfolgreichen Schulstart wissen müssen.
Schulanmeldung – So funktioniert’s
Damit der Start in die Schulzeit reibungslos und angenehm verläuft, haben wir alle wichtigen Informationen zur Anmeldung für Sie zusammengefasst.
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Die Schulanmeldung ist für uns mehr als ein formaler Schritt.
Sie bietet die Gelegenheit, Sie und Ihr Kind persönlich kennenzulernen, erste Fragen zu klären und einen Eindruck voneinander zu gewinnen.
✔ Ausweis oder Geburtsurkunde Ihres Kindes
(Original oder beglaubigte Kopie)
✔ Personalausweis oder Reisepass
✔ Nachweis über den Masernschutz
(Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung)
✔ Formular der Einschulungsuntersuchung ⤴
(ESU 1 oder ESU 2, falls bereits vorhanden)
✔ Ausgefüllter Anmeldebogen zur Schulanmeldung
✔ Entscheidung über Ganztag
🔽 Anmeldebogen herunterladen (PDF)
🔽 Formular Ganztagsentscheidung herunterladen (PDF)
Stand: 01.2026
Wann und wo findet die Schulanmeldung statt?
Die aktuellen Termine zur Schulanmeldung sowie zu weiteren schulischen Anlässen veröffentlichen wir fortlaufend auf unserer Homepage im Bereich Aktuelle Termine.
Familien, die neu in den Schulbezirk zugezogen sind, haben die Möglichkeit, auch außerhalb der regulären Anmeldetermine mit uns in Kontakt zu treten.
Gerne können Sie – nach vorheriger Terminabsprache – persönlich in der Neue Innenstadtgrundschule Heilbronn vorbeikommen.
Die Schulanmeldung erfolgt persönlich vor Ort.
Was bedeutet ein Schulbezirkswechsel?
Grundschulen sind in Schulbezirke eingeteilt. Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Aufnahme in die zuständige Grundschule seines Wohnbezirks.
Ein Schulbezirkswechsel liegt vor, wenn ein Kind nicht an der zuständigen Schule, sondern an einer anderen Grundschule angemeldet werden soll.
Ein Schulbezirkswechsel ist kein Regelfall, sondern eine Ausnahmeentscheidung. in Anspruch auf Genehmigung besteht nicht automatisch.
Wie läuft das Verfahren ab?
Anmeldung an der zuständigen Grundschule
- Die Schulanmeldung erfolgt zunächst immer bei der wohnortzuständigen Schule ⤴.
Antrag auf Schulbezirkswechsel
- Die Erziehungsberechtigten stellen einen 🔽Antrag (PDF) auf Schulbezirkswechsel.
- Diesen geben Sie bei der aufnehmenden Grundschule ab.
Prüfung
Entscheidung
- Sie erhalten Rückmeldung zu Ihrem Antrag.
Bedarfsmeldung
im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Bildung und Betreuung (gemäß GaFöG)
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/27 in
- die Klassenstufe 1 einer Grundschule,
- die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder
- eine Juniorklasse
in Heilbronn eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung
und Betreuung wie im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern formuliert (GaFöG).
👉 Bitte nehmen Sie diese Vormerkung bis spätestens 15.03.2026 über die dafür vorgesehene städtische Webseite vor:
http://www.heilbronn.de/gta-vormerkung
Für das ergänzende kommunale Ganztagsangebot an Grundschulen der Stadt Heilbronn ist eine zentrale Vormerkung erforderlich.
Diese betrifft alle Kinder, für die über die reine Unterrichtszeit hinaus ein Betreuungsbedarf besteht (z. B. vor oder nach dem Unterricht oder in den Ferien).
👉 Weitere Informationen und die Vormerkung finden Sie auf der Website der Stadt Heilbronn:
https://www.heilbronn.de/schulen/zentrale-vormerkung-fuer-das-ergaenzende-kommunale-ganztagsangebot-an-grundschulen.html
Hinweis: Die Vormerkung stellt noch keine verbindliche Anmeldung dar. Die offiziellen Anmeldeunterlagen werden nach Ablauf der Vormerkfrist zugesandt.
👉 Für Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung wenden Sie sich an die Teamleitung des ergänzenden kommunalen Ganztagsangebots Ihrer Grundschule oder nutzen Sie die E-Mailadresse:
Schul-, Kultur- und Sportamt
Abteilung Ganztag
Marktplatz 11
74072 Heilbronn
Die gesetzliche Schulpflicht
In Baden-Württemberg ist genau festgelegt, wann ein Kind schulpflichtig wird:
Stichtag: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Stichtagsflexibilisierung: Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des Folgejahres sechs Jahre alt werden, können von den Eltern angemeldet werden.
Mit dieser Anmeldung erhalten sie den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Schulleitung prüft hierbei die Schulbereitschaft, teils unter Einbeziehung von Gutachten.
Beginn der Besuchspflicht: Die formale Schulbesuchspflicht beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag nach den Sommerferien bzw. mit der Einschulungsfeier.
Besonderheit Ganztagsschule: Wenn ein Kind für die Ganztagsschule angemeldet ist, dehnt sich die Schulpflicht auch auf die Nachmittage.
Sonderfälle und Unterstützung
Juniorklassen: Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden Kinder mit intensivem Förderbedarf (z. B. in der Sprache) in sogenannten Juniorklassen auf die erste Klasse vorbereitet. Dies ist ein verpflichtendes vorgeschaltetes Schuljahr für schulpflichtige Kinder mit entsprechendem Bedarf. Juniorklassen sollen bis zur Flächendeckung im Jahr 2028/2029 an Standorten in zumutbarer Erreichbarkeit eingerichtet werden.
Zurückstellung: Kinder, die körperlich oder geistig noch nicht bereit für den Unterricht sind, können auf Antrag und nach Prüfung durch die Schulleitung um ein Jahr zurückgestellt werden.